Datenerhebung für neuen Mietspiegel in Wermelskirchen - Mithilfe gefragt

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und bildet das örtliche Mietpreisniveau ab. In Wermelskirchen wurde zuletzt ein Mietspiegel im Jahr 2008 zusammen mit der Stadt Remscheid verfasst. Wichtig ist es daher, wieder eine aktuelle Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter zu erhalten, um in eigener Verantwortung die Miethöhe festlegen zu können. Unterstützen Sie daher die Mietdatenumfrage!

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und bildet das örtliche Mietpreisniveau ab. In Wermelskirchen wurde zuletzt ein Mietspiegel im Jahr 2008 zusammen mit der Stadt Remscheid verfasst. Wichtig ist es daher, wieder eine aktuelle Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter zu erhalten, um in eigener Verantwortung die Miethöhe festlegen zu können. Unterstützen Sie daher die Mietdatenumfrage!

Die Stadt Wermelskirchen hat einen sogenannten einfachen Mietspiegel in Auftrag gegeben. Er wird mit fachlicher Unterstützung der Rheinischen Immobilienbörse e.V. erstellt und fußt auf einer Abfrage zu den Mietdaten der letzten 6 Jahre. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geht es um fünf Kriterien - die so genannten wohnwertbildenden Faktoren. Diese sind die Art, die Größe, die Ausstattung, die Beschaffenheit und die Lage der Wohnung. Nur wenn diese Kriterien vergleichbar sind, lassen sich auch die Mietpreise miteinander vergleichen. Mietspiegel schaffen damit Markttransparenz. Geplant ist, den Mietspiegel im Januar 2021 zu veröffentlichen.

Dazu wird nun eine Mietdatenerhebung durchgeführt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Die Beteiligung an der Umfrage soll eine möglichst breite Basis zur Erstellung des neuen Mietspiegels schaffen. Begleitet und unterstützt wird der Prozess von einer Arbeitsgruppe, zu der neben der Stadt Vertreter des Mieter- und des Haus- und Grundbesitzervereins, des Gutachterausschusses sowie weiterer Wohnungsmarktakteure gehören.

Vermieter und Mieter haben die Gelegenheit, dazu den Fragebogen bequem online auszufüllen.

Fragebögen können entweder ausgefüllt in unserer Geschäftsstelle abgegeben oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Rheinische Immobilienbörse e.V.
c/o IHK Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln

Bei Fragen können Sie sich telefonisch (0221- 1640 4130) in der Zeit von 09:00 - 13:00 Uhr an die Geschäftsstelle der Rheinischen Immobilienbörse (e.V.) oder per Email an ursula.zimmermann(a)koeln.ihk.de wenden.

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